Für versicherte Rentner: So funktioniert die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge in der Schweiz
In der Schweiz haben Versicherte die Möglichkeit, beim Eintritt ins Rentenalter nicht nur eine monatliche Rente zu beziehen, sondern auch – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Kapitalauszahlung (Payout) zu beantragen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist, welche Beträge möglich sind und worauf Sie bei der Auszahlung achten sollten.

Das Drei-Säulen-System als Basis der Altersleistungen
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen:
- 1. Säule – AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung):
Staatliche, obligatorische Grundvorsorge - 2. Säule – BVG (Berufliche Vorsorge):
Obligatorische und überobligatorische Vorsorge durch den Arbeitgeber - 3. Säule – Private gebundene Vorsorge (Säule 3a):
Freiwillige Altersvorsorge zur individuellen Ergänzung
Alle drei Säulen bieten im Rentenalter entweder regelmässige Rentenzahlungen oder Kapitalauszahlungen – je nach persönlicher Wahl und Vorsorgeform.
Wer hat Anspruch auf eine Auszahlung?
Altersgrenzen für den ordentlichen Rentenbezug:
Männer: ab 65 Jahren
Frauen: aktuell ab 64 Jahren, ab 2028 ebenfalls ab 65 Jahren
Vorbezug: ab 62 Jahren mit Kürzungen
Aufschub möglich: bis maximal 70 Jahre mit Rentenzuschlag
Wie hoch können die Auszahlungen sein?
1. AHV – Staatliche Rente
Die AHV wird in der Regel als monatliche Rente ausbezahlt. Kapitalauszahlungen sind in der 1. Säule nicht vorgesehen. Dennoch lohnt es sich zu wissen, wie hoch die Rentenleistungen sind:
- Maximale Einzelrente: CHF 2’520 pro Monat
- Maximale Ehepaarrente: CHF 3’780 pro Monat
- Minimale Rente: ca. CHF 1’260 pro Monat
- Ab 2026 ist eine 13. Monatsrente pro Jahr geplant – ein zusätzlicher Bonus
ℹ️ Die volle AHV-Rente erhalten Sie bei mindestens 44 Beitragsjahren mit maximalem Beitrag.
2. BVG – Berufliche Vorsorge
Beim Bezug aus der Pensionskasse haben Sie die Wahl zwischen:
- Monatlicher Rente
- Einmaliger Kapitalauszahlung
- Kombination beider Optionen
Beispiel:
Bei einem angesparten Kapital von CHF 300’000 können Sie entweder
👉 monatlich rund CHF 1’500–1’800 Rente beziehen
oder
👉 das gesamte Kapital auf einmal auszahlen lassen.
🔍 Die Kapitalauszahlung muss frühzeitig bei der Pensionskasse beantragt werden – oft mindestens ein Jahr im Voraus.
3. Säule 3a – Private Vorsorge
Auch Guthaben in der Säule 3a kann ausgezahlt werden:
- Beim Erreichen des Pensionierungsalters (5 Jahre vorher bis max. 5 Jahre nachher)
- Beim Erwerb von Wohneigentum
- Bei Selbständigkeit oder Auswanderung
💡 Die Auszahlung ist steuerlich privilegiert und erfolgt als Einmalbetrag.
Wann muss man den Antrag stellen?
- Für AHV-Rente: 3–4 Monate vor dem ordentlichen Rentenalter
- Für Kapitalbezug aus BVG: meist mindestens 1 Jahr im Voraus
- Für Säule 3a: flexibel, aber mit Blick auf Steueroptimierung gut planen
Unsere Unterstützung – damit Sie sicher und korrekt auszahlen
Die Entscheidung über Rente oder Kapital hat lebenslange Auswirkungen. Deshalb begleiten wir Sie mit Expertise und Verantwortung:
🔹 Persönliche Renten- und Kapitalanalyse
🔹 Unterstützung beim Antrag bei AHV, Pensionskasse oder 3a-Stiftung
🔹 Steueroptimierte Auszahlung
🔹 Rechtssicherheit und Dokumentenprüfung
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Bitte beachten Sie, dass individuelle Vorsorgesituationen stark variieren können. Vor Entscheidungen über Renten- oder Kapitalbezüge empfehlen wir ausdrücklich eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte Fachperson oder eine entsprechende Stelle (z. B. AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Steuerberater).
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